Beratung rund um Immobilien
Kauf oder Verkauf einer Immobilie bringen oftmals weitreichende Entscheidungen mit sich, die gut überdacht werden sollten. Dies gilt umso mehr, da steuerliche Fallstricke auftreten können, die zu beachten sind, um eventuelle steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Um den Erwerb, die Nutzung oder die Veräußerung einer Immobilie umfassend beurteilen zu können, müssen die steuerlichen Folgen ermittelt und bewertet werden. Dies ist jedoch aufgrund des in Deutschland herrschenden „Vielsteuersystems“ oftmals schwierig und unübersichtlich. DENN: Immobilien „an sich“ unterliegen in Deutschland keiner eigenen Besteuerung. Vielmehr werden die einzelnen Tätigkeiten, nämlich der Erwerb, das Halten und Nutzen sowie die Übertragung einer Immobilie durch die einzelnen Steuergesetze unterschiedlich beurteilt und ziehen daher unterschiedliche steuerliche Folgen nach sich.
Unterschiedliche Steuerarten
Welche Steuerart konkret betroffen ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. So kann beispielweise beim Kauf einer Immobilie Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer anfallen. Ebenso kann die laufende Vermietung einer Immobilie Ertragsteuern und Umsatzsteuer auslösen. Gleiches gilt für den Verkauf einer Immobilie. Übertragen Sie Ihre Immobilie unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Entscheidend ist auch, ob Ihre Immobilie dem steuerlichen Privatvermögen oder einem steuerlichen Betriebsvermögen zu zuordnen ist.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Bereich der Besteuerung von Immobilien. Wir unterstützen Sie mit einem maßgeschneiderten Beratungsansatz bei allen steuerlichen Herausforderungen, damit Sie Ihre finanziellen Ziele langfristig erreichen.
Wir beraten Sie im Bereich von Immobilien über den gesamten Prozess hinweg, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beratung beim Kauf einer Immobilie (u. a. steueroptimale Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude sowie Grund und Boden für Zwecke der Optimierung des Abschreibungsvolumens; Kaufvertragsgestaltungen zur Einsparung von Grunderwerbsteuer)
- Beratung beim Verkauf einer Immobilie (z.B. steueroptimaler Verkauf, Übertragung gegen Renten oder wiederkehrende Leistungen)
- erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung im Zusammenhang mit der steueroptimalen Übertragung von Immobilien an die nächste Generation (z.B. im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien bei vorweggenommener Erbfolge, Immobilienübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder die gezielte Veräußerung von Immobilien an Kinder)
- Bewertung von Immobilien für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
- Laufende steuerliche Deklarationsberatung, insb. für Zwecke der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Grundsteuer
- Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Sanierung und Renovierung von Immobilien
- Beratungen von Immobilienunternehmen im Zusammenhang mit der „erweiterten Grundstückskürzung“
- umsatzsteuerliche Beratung bei teilweise umsatzsteuerpflichtiger und teilweise umsatzsteuerfreier Vermietung zur Optimierung des Vorsteuerabzugs
- grunderwerbsteuerliche Beratung
Bei diesen genannten Leistungen handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne direkt an.