Beratung für Factoringgesellschaften

Beratung für Ihre Factoringgesellschaft

Seit mehr als 20 Jahren ist unsere Kanzlei auf die Besteuerung von Finanzdienstleistern, insbesondere Factoringgesellschaften, spezialisiert.

Kaum eine Branche in Deutschland unterliegt derart umfangreichen und komplexen Regulierungsanforderungen wie die Finanzdienstleistungsbranche. Ebenso nehmen bei konzernzugehörigen Finanzdienstleistern die Melde- und Reportingpflichten gegenüber ihren Gesellschaften einen immer höher werdenden Stellenwert ein. Eine zeitnahe und möglichst genaue unterjährige Finanzbuchhaltung bildet dabei die Grundlage für das Erfüllen der Melde- und Reportingpflichten und für eine verlässliche Unternehmenssteuerung.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Besteuerung von Finanzdienstleistern und vor allem von Factoringgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen branchenspezifische Dienstleistungen sowie maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Fragestellungen anzubieten.

Leistungen

Unsere Leistungen für Factoringgesellschaften beinhalten insbesondere:

  • vollständige Übernahme der Finanzbuchhaltung auf Wunsch auch unter Berücksichtigung von Kostenstellenrechnung
  • Übernahme der Lohnbuchhaltung
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Finanzdienstleister nach dem HGB und der RechKredV
  • Vorbereitung und Begleitung der Jahresabschlussprüfung
  • Auslagerungsberichterstattung gem. § 25a Abs. KWG, § 25b KStG und AT 9 der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk)
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Einhaltung von Melde- und Reportingpflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und ihren Gesellschaftern
  • Vorbereitung und Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Begleitung der internen Revision
  • Steuerliche Deklaration
  • Erstellung von Verfahrensdokumentationen
  • Beratung bezüglich factoringspezifischer Fragestellungen

Da die Auslagerung der Finanzbuchhaltung an einen externen Partner immer eine komplexe Entscheidung und sorgfältige Vorbereitung voraussetzt, legen wir besonderen Wert darauf, mit unseren Mandanten eine vertrauensvolle, langjährige Beziehung aufzubauen, die von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe geprägt ist.

Bei diesen genannten Leistungen handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne direkt an.

Zu unseren Referenzen zählen u.a.: